BEITRAGSORDNUNG | |||
Art der Mitgliedschaft | Beitrag jährlich |
Beitrag vierteljährlich |
Beitrag monatlich |
Vollmitgliedschaft1 Einzelperson |
1.340,- € | 350,- € | 118,- € |
Vollmitgliedschaft1 Ehepaar (pro Person) |
1.290,- € | 335,- € | 114,- € |
Schnuppermitgliedschaft1 nur für Neugolfer & Wohnortwechsler 1. Jahr 2. Jahr |
749,- € 999,- € |
-- -- |
65,- € 85,- € |
Fernmitgliedschaft mit vollem Spielrecht |
699,- € | -- | -- |
Zweitmitgliedschaft unter Nachweis einer Vollmitgliedschaft |
549,- € | -- | -- |
Trainieren und unbegrenzt Spielen nur auf dem Öffentlichkeitsplatz (9-Loch) / monatlich kündbar |
-- | -- | 59,- € |
Passive Mitgliedschaft ohne Spielrecht und ohne DGV-Ausweis |
110,- € | -- | |
Mid-Ager1 19 bis einschl. 35 Jahre |
-- | -- | 49,- € |
Erwachsene in Ausbildung1 19 bis einschl. 25 Jahre während der Ausbildung / des Studiums. |
249,- € | -- | -- |
Jugendliche1 bis einschl. 18 Jahre |
99,- € | -- | -- |
1In diesen Mitgliedschaften ist das kostenlose Spielrecht auf den Plätzen der Golf-Allianzen www.golfhochzehn.de und www.golf-allianz-nord.de inklusive. Unsere "Voll"-Mitglieder spielen also kostenlos und unbegrenzt auf über 20 Golfanlagen in der Region. Schönes Spiel! Gültig ab 01.01.2024 |
Aufnahmeantrag:
SATZUNG
Hier besteht die Möglichkeit, sich über die aktuelle Satzung des Golfclub Thülsfelder Talsperre e.V. zu informieren. Die Satzung können Sie sich per Klick in einem neuen Fenster anzeigen lassen, als pdf herunterladen und bei Interesse ausdrucken.
Satzung
Gerne händigen wir auf Anfrage ein gedrucktes Exemplar unserer Satzung aus.
Allgemeine Hinweise
- Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
- Die Mitglieder sind verpflichtet, die von der Mitgliedschaft für das jeweilige Geschäftsjahr festgelegten Jahresbeiträge zu zahlen, und zwar bis zum 15.02. eines jeden Jahres. Eine monatliche und vierteljährtliche Zahlungsweise ist bei den Mitgliedschaften Vollmitgliedschaft sowie Fernmitgliedschaft mit vollem Spielrecht
gegen einen geringen Zahlungszuschlag möglich, und zwar zum 15. eines jeden Monats bel monatlicher Zahlungsweise . zum 15.2., 15.5., 15.8. und 15.11. eines jeden Jahres bei vierteljährlicher Zahlungsweise, jedoch nur bei Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandates. Mitglieder, die während des Geschäftsjahres eintreten, haben einen anteiligen Jahresbeitrag (ab Eintrittsmonat) neben dem einmaligen VKB zu entrichten. - Erwachsene in der Ausbildung erhalten nach der Beitragsordnung besondere Zugeständnisse. Sie haben jährlich bis zum 30. November eines jeden Jahres ohne besondere Aufforderung ihren Status durch Vorlage entsprechender Bescheinigungen nachzuweisen.
- Fernmitglieder müssen einen 100 km entfernten Wohnsitz (Luftlinie) nachweisen. Bei Veränderungen ist der Golfclub in Kenntnis zu setzen.
- Eine Zweitmitgliedschaft gilt nur für die Dauer einer nachgewiesenen aktiven Vollmitgliedschaft in einem anderen dem DGV angehörigen Golfclub mit einem Mitgliedsbeitrag von mind. 750,-€. VCG- oder Fernmitglieder sind von der Zweitmitgliedschaft ausgeschlossen. Bei Beendigung der Mitgliedschaft in diesem Club ist der Beitrag für die Vollmitgliedschaft im GCTT zu entrichten.
- Passive Mitglieder sind fördernde Mitglieder des Golfclubs. Sie haben kein Spielrecht und erhalten keinen DGV-Ausweis, sind jedoch im gesellschaftlichen Clubleben herzlich willkommen.
- Zum Vorzugspreis von z. Z. € 20,- erhalten Sie bei Abonnement das Golfclub-Magazin + attraktivem "Golfmagazin".
Nur gegen Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandates auf gesondertem Antrag.