Satzung


Hier haben Sie die Möglichkeit, sich über die aktuelle Satzung des Golfclub Thülsfelder Talsperre e.V. zu informieren. Die aktuelle Satzung können Sie sich per Klick in einem neuen Fenster anzeigen lassen, im PDF-Format herunterladen und bei Interesse ausdrucken.

Satzung Satzung

Gerne händigen wir Ihnen auch ein gedrucktes Exemplar unserer Satzung aus –
fragen Sie hierfür einfach in unserem Sekretariat.


Beitragsordnung


Jahresbeitrag & Verwaltungskostenbeitrag
Art der Mitgliedschaft Beitrag
jährlich
Beitrag
vierteljährlich
Beitrag
monatlich
Vollmitgliedschaft
Einzelperson
1.140,- € 300,- € 100,- €
Vollmitgliedschaft
Ehepaar (pro Person)
1.060,- € 275,- € 92,- €
Golfen ohne Limit
monatlich kündbar
-- -- 99,- €
Fernmitgliedschaft
mit vollem Spielrecht*
550,- € 146,- € 49,- €
Trainieren und unbegrenzt Spielen
nur auf dem Öffentlichkeitsplatz (9-Loch) / monatlich kündbar
-- -- 59,- €
Zweitmitgliedschaft
unter Nachweis einer Vollmitgliedschaft*
450,- € -- --
Erwachsene in Ausbildung
19 bis einschl. 27 Jahre*
195,- € -- --
Jugendliche
bis einschl. 12 Jahre
90,- € -- --
Jugendliche
von 13 bis einschl. 18 Jahre

99,- €  --  -- 
Passive Mitgliedschaft
ohne Spielrecht und ohne DGV-Ausweis*
110,- €  --  -- 
       


Gültig ab 01.01.2018


Aufnahmeantrag:


Aufnahmeantrag Aufnahmeantrag

 SEPA Lastschriftmandat

Allgemeine Hinweise

  • Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
  • Die Mitglieder sind verpflichtet, die von der Mitgliedschaft für das jeweilige Geschäftsjahr festgelegten Jahresbeiträge zu zahlen, und zwar bis zum 15.02. eines jeden Jahres. Eine monatliche und vierteljährtliche Zahlungsweise ist bei den Mitgliedschaften Vollmitgliedschaft sowie Fernmitgliedschaft mit vollem Spielrecht
    gegen einen geringen Zahlungszuschlag möglich, und zwar zum 15. eines jeden Monats bel monatlicher Zahlungsweise . zum 15.2., 15.5., 15.8. und 15.11. eines jeden Jahres bei vierteljährlicher Zahlungsweise, jedoch nur bei Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandates. Mitglieder, die während des Geschäftsjahres eintreten, haben einen anteiligen Jahresbeitrag (ab Eintrittsmonat) neben dem einmaligen VKB zu entrichten.
  • Erwachsene in der Ausbildung erhalten nach der Beitragsordnung besondere Zugeständnisse. Sie haben jährlich bis zum 30. November eines jeden Jahres ohne besondere Aufforderung ihren Status durch Vorlage entsprechender Bescheinigungen nachzuweisen.
  • Fernmitglieder müssen einen 100 km entfernten Wohnsitz (Luftlinie) nachweisen. Bei Veränderungen ist der Golfclub in Kenntnis zu setzen.
  • Eine Zweitmitgliedschaft gilt nur für die Dauer einer nachgewiesenen aktiven Vollmitgliedschaft in einem anderen dem DGV angehörigen Golfclub mit einem Mitgliedsbeitrag von mind. 750,-€. VCG- oder Fernmitglieder sind von der Zweitmitgliedschaft ausgeschlossen. Bei Beendigung der Mitgliedschaft in diesem Club ist der Beitrag für die Vollmitgliedschaft im GCTT zu entrichten.
  • Passive Mitglieder sind fördernde Mitglieder des Golfclubs. Sie haben kein Spielrecht und erhalten keinen DGV-Ausweis, sind jedoch im gesellschaftlichen Clubleben herzlich willkommen.
  • Zum Vorzugspreis von z. Z. € 20,- erhalten Sie bei Abonnement das Golfclub-Magazin + attraktivem "Golfmagazin".
    Nur gegen Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandates auf gesondertem Antrag.